Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 713/97 Ki |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; EStG § 32 a Abs. 1; EStG § 2 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, § 32a Abs. 1, § 2 Abs. 5
Kindergeld, kindergeldschädliche Einkommensgrenze - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Die Einkommensgrenze beim Kindergeld bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 713/97 K
- BFH, 21.07.2000 - VI R 8/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 713/97
Der Senat kann die Frage dahinstehen lassen, ob eine Milderungsregelung erforderlich ist, die einen gleitenden Übergang beinhaltet, wonach der Betrag, der die kindergeldschädliche Grenze überschreitet, vom vollen Kindergeldbetrag abzuziehen ist (strukturell ähnlich etwa: §§ 16 Abs. 4, 33 a Abs. 1 Satz 4 , Abs. 2 Satz 2, 46 Abs. 5 EStG ; kritisch zur starren Grenzziehung: Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum KStG und EStG , Loseblatt, § 32 Anm. 130, Stand 1997, mit Hinweis auf BVerfGE 87, 153, 177; in diesem Sinne auch Paus, FR 1996, 337, 339 f.; Kulmsee, DStZ 1998, 14, 23 ).Der gesetzgeberische Plan, Kindergeld nur dann für volljährige Kinder zahlen zu wollen, wenn diese bedürftig sind, und die Kindergeld-Bedürfnisgrenze typisierend am einkommensteuerfreien Existenzminimum zu orientieren, ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Familien- existenzminimum (Kindergeld, Kinder- und Grundfreibeträge) aus den Jahren 1990 und 1992 (BVerfGE 82, 60; 82, 198; 87, 153) sachgerecht (vgl. auch BVerfG, BStBl II 1999, 174, 180; BStBl II 1999, 182, 188).
Die Bezugnahme auf das "Einkommen" gewährleistet sowohl die Berücksichtigung des objektiven Nettoprinzips (Abzug der Berufsausgaben: Betriebsausgaben und Werbungskosten) als auch des subjektiven Nettoprinzips (Abzug der existenznotwendigen Privatausgaben: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) und damit die Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung zum steuerlichen Existenzminimum aus dem Jahre 1992 (BVerfGE 87, 153; nach Kirchhof, Stbg. 1993, 508, 509, geht sogar der existenzsichernde Aufwand dem erwerbssichernden Aufwand vor).
Dabei darf gesetzgeberische Typisierung nicht schon konzeptionell ganze Ausgaben-Einheiten, die im Kern Kosten der Existenzsicherung für die Zukunft und des Mehrbedarfs für die gegenwärtige Existenz darstellen, ausgrenzen (ähnlich zur verfassungsrechtlich gebotenen Höhe des Grundfreibetrags Niedersächsisches Finanzgericht, BB 1991, 258, 260 f., FR 1991, 140, 142 ff.; bestätigt durch BVerfG BVerfGE 87, 153, 175 ff.).
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 713/97
Da allerdings der hier in Bezug genommene Begriff "zu versteuerndes Einkommen" jenseits der Wortsinngrenze des Begriffs "Einkünfte" liegt, ist nicht mehr Gesetzesauslegung, sondern Gesetzesanalogie, das zulässige Rechtsanwendungsmittel (zur Zulässigkeit der Rechtsfindung durch Analogie vgl. BVerfG BVerfGE 69, 188, 203; 34, 269, 286 f.; vgl. auch Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Auflage 1998, 119 ff., 144 ff., 157 ff.; Tipke, Grenzen der Rechtsfortbildung im Steuerrecht, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft, 1982, 1, 3 ff.).Die richterliche Entscheidung schließt dann diese Lücke nach den Maßstäben der praktischen Vernunft und den fundierten allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft" (so BVerfGE 34, 269, 287 [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65] , zum Zivilrecht; übernommen von BVerfGE 69, 188, 203, zum Steuerrecht).
- BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 713/97
Da allerdings der hier in Bezug genommene Begriff "zu versteuerndes Einkommen" jenseits der Wortsinngrenze des Begriffs "Einkünfte" liegt, ist nicht mehr Gesetzesauslegung, sondern Gesetzesanalogie, das zulässige Rechtsanwendungsmittel (zur Zulässigkeit der Rechtsfindung durch Analogie vgl. BVerfG BVerfGE 69, 188, 203; 34, 269, 286 f.; vgl. auch Tipke/Lang, Steuerrecht, 16. Auflage 1998, 119 ff., 144 ff., 157 ff.; Tipke, Grenzen der Rechtsfortbildung im Steuerrecht, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft, 1982, 1, 3 ff.).Die richterliche Entscheidung schließt dann diese Lücke nach den Maßstäben der praktischen Vernunft und den fundierten allgemeinen Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft" (so BVerfGE 34, 269, 287 [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65] , zum Zivilrecht; übernommen von BVerfGE 69, 188, 203, zum Steuerrecht).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 713/97
Der gesetzgeberische Plan, Kindergeld nur dann für volljährige Kinder zahlen zu wollen, wenn diese bedürftig sind, und die Kindergeld-Bedürfnisgrenze typisierend am einkommensteuerfreien Existenzminimum zu orientieren, ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Familien- existenzminimum (Kindergeld, Kinder- und Grundfreibeträge) aus den Jahren 1990 und 1992 (BVerfGE 82, 60; 82, 198; 87, 153) sachgerecht (vgl. auch BVerfG, BStBl II 1999, 174, 180; BStBl II 1999, 182, 188). - BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 713/97
Der gesetzgeberische Plan, Kindergeld nur dann für volljährige Kinder zahlen zu wollen, wenn diese bedürftig sind, und die Kindergeld-Bedürfnisgrenze typisierend am einkommensteuerfreien Existenzminimum zu orientieren, ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Familien- existenzminimum (Kindergeld, Kinder- und Grundfreibeträge) aus den Jahren 1990 und 1992 (BVerfGE 82, 60; 82, 198; 87, 153) sachgerecht (vgl. auch BVerfG, BStBl II 1999, 174, 180; BStBl II 1999, 182, 188). - BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93
Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den …
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 713/97
Ein Analogieverbot wird vom Bundesverfassungsgericht lediglich im Hinblick auf finanziell belastende Verwaltungsakte formuliert (vgl. BVerfG NJW 1996, 3146 [BVerfG 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93] ). - BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86
Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 713/97
Der gesetzgeberische Plan, Kindergeld nur dann für volljährige Kinder zahlen zu wollen, wenn diese bedürftig sind, und die Kindergeld-Bedürfnisgrenze typisierend am einkommensteuerfreien Existenzminimum zu orientieren, ist unter Berücksichtigung der Vorgaben der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Familien- existenzminimum (Kindergeld, Kinder- und Grundfreibeträge) aus den Jahren 1990 und 1992 (BVerfGE 82, 60; 82, 198; 87, 153) sachgerecht (vgl. auch BVerfG, BStBl II 1999, 174, 180; BStBl II 1999, 182, 188). - FG Niedersachsen, 15.01.1991 - IX 427/90
Auszug aus FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 713/97
Dabei darf gesetzgeberische Typisierung nicht schon konzeptionell ganze Ausgaben-Einheiten, die im Kern Kosten der Existenzsicherung für die Zukunft und des Mehrbedarfs für die gegenwärtige Existenz darstellen, ausgrenzen (ähnlich zur verfassungsrechtlich gebotenen Höhe des Grundfreibetrags Niedersächsisches Finanzgericht, BB 1991, 258, 260 f., FR 1991, 140, 142 ff.; bestätigt durch BVerfG BVerfGE 87, 153, 175 ff.).